Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V.
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2. August 2021

Zuletzt aktualisiert: 03. August 2021



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Delta und die Herde

Zuletzt aktualisiert: 03. August 2021



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Die Profis von der STIKO

Zuletzt aktualisiert: 22. Juli 2021



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Long-COVID bei Kindern

Zuletzt aktualisiert: 22. Juli 2021


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Kinder und COVID-19 - ein update - Juli 2021

Zuletzt aktualisiert: 16. Juli 2021


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Soeder, Henn und das Sommerloch - keine Impfpflicht gegen COVID-19!

Zuletzt aktualisiert: 13. Juli 2021


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Delta kommt - na und?

Zuletzt aktualisiert: 10. Juli 2021


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Herdenimmunität - Eine kurze Einführung in Bildern

Zuletzt aktualisiert: 10. Juli 2021

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Stand der Dinge in Karlsruhe - mit Erratum des Newsletters

Zuletzt aktualisiert: 01. Juli 2021

Das BVerfG will noch dieses Jahr entscheiden

Anlässlich der Vorlage des Jahresberichts für 2020 kündigte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) an, sich noch dieses Jahr mit den Beschwerden gegen das „Masernschutzgesetz“ befassen zu wollen. Seit März 2020 gilt dieses Gesetz bereits und schreibt vor, dass Kinder keine Kita oder Tagesmutter besuchen dürfen, wenn sie keinen Immunitätsnachweis für Masern erbringen. Auch für den Schulbesuch ist die Masernimpfung Pflicht, allerdings steht das Recht auf Bildung über diesem Zwang, und der Schulbesuch kann einem ungeimpften Kind nicht verwehrt werden; wohl aber kann das Gesundheitsamt die Eltern auffordern, bis zu einer bestimmten Frist die Immunität nachzuweisen, anderenfalls wird ein Bußgeld bis zu 2.500 Euro fällig. Bisher ist uns allerdings noch kein Präzendenzfall bekannt, bei dem so ein Verfahren in Gang gesetzt wurde.

Zwischenzeitlich hat der Bundesrat die Impf-Nachweisfrist für Kinder, die bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes (01.03.2020) dieselbe Kita, Tagesmutter oder Schule besuchen wie jetzt, bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.

Gegen das „Masernschutzgesetz“ liegen insgesamt noch fünf Verfassungsbeschwerden vor (vier von Eltern, eine von einer Ärztin), die unser Verein unterstützt. Die Eilanträge dazu und die Beschwerde eines von uns unterstützten ärztlichen Kollegen sind mittlerweile zurückgewiesen. [Hier stand im Newsletter des Vereins fälschlich, es seien nur noch zwei Klagen von Eltern "im Rennen"]

In einem Interview mit der WELT, das sich eigentlich mit der Frage nach einer Corona-Impfplicht für Schülerinnen und Schüler befasst, hat sich der Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler auch zu diesen noch anhängigen Beschwerden geäußert: Die Impflicht greife in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit der Kinder ein, und ebenso in das der Erwachsenen, die ebenfalls einen Schutz gegen Masern nachweisen müssen, wenn sie in bestimmten Berufen arbeiten wollen (Erziehung, Schule, Medizin). „Dieser Eingriff“, so Boehme-Neßler, „ist nur dann erlaubt, wenn es unbedingt erforderlich ist, dass in dieses Grundrecht eingegriffen wird. Und ob diese Impfpflicht gegen Masern zum Beispiel so wichtig ist für die Bekämpfung der Masern, wage ich sehr stark zu bezweifeln. Deswegen habe ich auch große Zweifel daran, dass die Masernimpfpflicht vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben wird.“

Quellen:
aerztezeitung.de, 23. März 2021
Nachrichtensender der WELT, 28. Mai 2021

COVID-19-Imfpungen bei Kindern - Rechtliches

Zuletzt aktualisiert: 14. Juni 2021

update 14.06.2021:

  • Die EMA hat Comirnaty für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren zugelassen
  • Die STIKO hat  eine allgemeine Impfempfehlung für Kinder und Jugendlichen ausdrücklich nicht ausgesprochen.
  • Bislang liegt eine solche Empfehlung auch von keiner Landesgesundheitsbehörde vor.

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