Stellungnahme zum Beschluss des Brandenburgischen Landtags vom 11.04.2019
Die „Ärzte für individuelle Impfentscheidung eV“ kritisieren den Versuch des Brandenburgischen Landtages, mit der Verknüpfung von Kinderbetreuung und Impfstatus eine Impfpflicht durch die Hintertür einzuführen, scharf.
Dass gerade in Brandenburg im Jahr 2019 noch kein einziger Masernfall gemeldet wurde, lässt diesen Beschluss zu diesem Zeitpunkt darüber hinaus postfaktisch erscheinen.
Unverändert lehnen wir - gemeinsam mit dem Vorsitzenden der Ständigen Impfkommission und dem Präsidenten des Robert Koch-Instituts - eine Impfpflicht in Deutschland in jeder Form und für jede Erkrankung ab und verweisen für eine ausführliche Begründung auf die Internetseite unseres Vereins ( https://www.individuelle-impfentscheidung.de/impfpflicht.html).
Ungeachtet grundsätzlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit einer Impfpflicht in Deutschland steht die in Brandenburg gewählte Form zusätzlich noch im Widerspruch zum Rechtsanspruch von Eltern auf einen Kinderbetreuungsplatz, wie er mit bundesweiter Geltung im achten Buch des Sozialgesetzbuches festgeschrieben ist (SGB VIII, § 24).
Das Recht der Eltern, nach kompetenter und ergebnisoffener Beratung eine individuelle, eigenverantwortliche Impfentscheidung zu treffen, muss auch gerade von öffentlichen Stellen und Institutionen respektiert werden.
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